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Stosswellentherapiegerät

von GeWeMed | Jan 3, 2018 | News | 0 Kommentare

STOSSWELLENTHERAPIE

HOCHEFFEKTIVE SCHMERZBEHANDLUNG

BTL Stoßwellentherapie ist eine neue nicht-invasive Lösung für muskuloskelettale Schmerzen. Die extrakorporale Stoßwellentherapie wird häufig in der Physiotherapie, Orthopädie und Sportmedizin eingesetzt. Anwendungsgebiete sind vor allem die Behandlung von chronischen Muskel- und Sehnenerkrankungen , Rücken- und Nackenschmerzen. Die häufigsten Indikationen sind: Schulterschmerzen, Epicondylitis, Kreuzschmerzen, Achillessehnenschmerzen, Patellasehnenentzündung und Triggerpunkte.

Das stärkste tragbare Stoßwellentherapiegerät auf dem Markt ermöglicht einen Druck von bis zu 5 Bar und bis zu 20 Hz Frequenz. Dank des leisen Kompressors ist es leicht zu transportieren oder kann auf dem stilvollen Wagen aufbewahrt werden.

Stoßwellen sind hochenergetische Druckwellen, die Schallwellen ähnlich sind, sich aber in Energie, Anstiegs- und Ausbreitungsgeschwindigkeit erheblich unterscheiden. Seit 1980 werden Nierensteine mittels der Extrakorporalen Stoßwellenlithotripsie erfolgreich behandelt.

Auch fokussierte Stoßwellentherapie haben wir für Sie im Angebot, bei Kalkschulter. Kalkablagerungen an den Sehnenansätzen der Schulter können schmerzhaft und andauernd sein. Ähnlich wie bei Nierensteinen soll eine Behandlung mit Stoßwellen die Kalkdepots zertrümmern.

Die Stoßwellentherapie bei Fersensporn soll künftig von den Krankenkassen bezahlt werden. Das hat der GBA beschlossen. Doch es sind Einschränkungen geplant.

Die extrakorporale Stoßwellentherapie gegen den Fersenschmerz bei Fersensporn – bisher eine reine Selbstzahlerleistung – wird in den GKV-Katalog aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen.

Erstattet wird demnach die Stoßwellenbehandlung künftig bei Patienten, die seit mindestens seit sechs Monaten unter dem Fersenschmerz leiden und während dieser Zeit mit anderen Therapiemaßnahmen, Dehnübungen oder Schuheinlagen keine Besserung ihrer Beschwerden erreichen konnten.

Erbringen dürfen die neue Leistung – je betroffenem Fuß in maximal drei Sitzungen pro Krankheitsfall – Orthopäden, Unfallchirurgen, sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Der GBA-Beschluss muss jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden. Passiert er unbeanstandet, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Anschließend hat der Bewertungsausschuss noch sechs Monate Zeit, eine EBM-Abrechnungsziffer für die Stoßwelle bei Fernsporn zu formulieren.

 

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