STOSSWELLENTHERAPIE
HOCHEFFEKTIVE SCHMERZBEHANDLUNG
Die extrakorporale Stoßwellentherapie gegen den Fersenschmerz bei Fersensporn – bisher eine reine Selbstzahlerleistung – wird in den GKV-Katalog aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen.
Erstattet wird demnach die Stoßwellenbehandlung künftig bei Patienten, die seit mindestens seit sechs Monaten unter dem Fersenschmerz leiden und während dieser Zeit mit anderen Therapiemaßnahmen, Dehnübungen oder Schuheinlagen keine Besserung ihrer Beschwerden erreichen konnten.
Erbringen dürfen die neue Leistung – je betroffenem Fuß in maximal drei Sitzungen pro Krankheitsfall – Orthopäden, Unfallchirurgen, sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Der GBA-Beschluss muss jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium abgesegnet werden. Passiert er unbeanstandet, tritt er nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Anschließend hat der Bewertungsausschuss noch sechs Monate Zeit, eine EBM-Abrechnungsziffer für die Stoßwelle bei Fernsporn zu formulieren.